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Die Grundstücksentwässerung

Ordnungsgemäße Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser

Jedes Wohnhaus und Geschäftsgebäude verursacht Abwasser. Dieses wird dem Kanalnetz über die jeweilige private Grundstücksentwässerungsanlage zugeleitet.

Gemäß der Essener Entwässerungssatzung ist der Grundstückseigentümer für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung seiner privaten Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich. Sie stellt somit für jeden Eigentümer einen zu erhaltenden Vermögenswert dar.

Kontakt

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Stadtwerke Essen

Kontakt

Jörg Kaltenpoth
0201 / 800-1679

Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel aus

  • den Grundleitungen
  • dem Anschlusskanal

Grundleitungen sind unzugänglich im Erdreich oder unter der Grundplatte des Hauses verlegte Leitungen, die das Abwasser in den Anschlusskanal leiten. Der Anschlusskanal reicht von der ersten Reinigungsöffnung/Prüföffnung bzw. dem ersten Reinigungsschacht/Prüfschacht auf dem Grundstück bis zum öffentlichen Kanal.

Der Anschlusskanal verbindet die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage und ist kein Bestandteil des öffentlichen Abwassernetzes.

Den Antrag auf einen Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage nimmt das Umweltamt FB 59-2 Wasserwirtschaft der Stadt Essen entgegen.

Nur entsprechend zugelassene Firmen dürfen den direkten Anschluss an den öffentlichen Kanal in Essen erstellen. Auskünfte hierzu erteilen wir Ihnen gerne.

Maßnahmen zur Grundstücksentwässerung

Um bei Starkregen vor einer Überflutung des eigenen Kellers geschützt zu sein, können zahlreiche Maßnahmen im Haus und rund ums Haus ergriffen werden. Welche Möglichkeiten es gibt, sehen Sie in unserem Video "Rückstausicherung und Grundstücksentwässerung - Was tun gegen Wasser im Keller?". Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch gerne persönlich für weitere Fragen zur Verfügung:

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Videovorschau: Rückstausicherung und Überflutungsschutz

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